Unser Beratungskonzept
. . . unsere Selbstverständnis- Grundsätze
Mit unseren Beratungskonzepten, die nach didaktischen und methodischen Grundsätzen der Erwachsenenpädagogik konzipiert sind, haben wir uns eng an die Vorgaben der "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) und den "Beurteilungskriterien zur Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik" ausgerichtet, um unsere Kunden zielgerichtet und optimal betreuen und beraten zu können.
Natürlich finden andere gesetzliche Grundlagen, wie beispielsweise einschlägige Paragraphen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), ebenfalls Berücksichtigung in unseren Konzepten!
Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt daher den Personen, die durch Alkohol- und/oder Drogenauffälligkeit, oder durch wiederholte Ordnungswidrigkeiten (Punktetäter) oder Straffälligkeiten im Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, auffällig geworden sind.
Die Aufarbeitung der jeweiligen dahinter stehenden persönlich geprägten Problematiken verstehen wir als einen Prozess, bei dem zunächst durch die Vermittlung von Grundwissen zur jeweiligen Auffälligkeit, Verständnis in die Zusammenhänge erworben werden, welches dann wiederum zu Einsichten führt, die entsprechend motivierte, persönlich geprägte Veränderungen zur Folge haben.
Wir werden diesen Prozess anstoßen und Sie dabei begleiten und unterstützen!
In diesem Zusammenhang sind dabei die formalen Vorgaben verwaltungsrechtlicher Bestimmungen und gutachterlicher Forderungen z.B. nach entsprechenden Screenings (Serum/Urin- oder Haarscreening), die nach DIN ISO 17025 nur von entsprechend zertifizierten Laboren und unter forensischen Bedingungen durchgeführt werden dürfen, um gutachterlich anerkannt zu werden, unbedingt und gewissenhaft zu beachten!
Art, Umfang, Zeitraum und Intensität richten sich hierbei nach dem vorliegenden Status. Es wird also differenziert ob eine Abhängigkeit, eine ausgeprägte Problematik, oder eine Gefährdung mit der jeweiligen psychotropen Substanz (Alkohol/Drogen) vorliegt. Bei polyvalenten Verhalten im Umgang mit psychotropen Substanzen, sind die entsprechenden Screenings und Maßnahmen entsprechend breit anzusetzen. Dies bedeutet, dass unter Umständen bei einer Einstufung der Problematik als eine "Alkoholgefährdung" beispielsweise die Erhebung indirekter Alkoholmarker, wie der Leberwerte GGT, GOT und GPT und evtl. zur Unterstützung und Absicherung noch die Blutwerte MCV und CDT ausreichend sind, während bei einer ausgeprägten Alkoholproblematik/Alkoholabhängigkeit darüber hinaus ein forensisches Screening auf der Basis des direkten Alkoholmarkers Ethylclucuronid (EtG) durchgeführt werden muss, um den Abstinenznachweis erbringen zu können.
Letztendlich wird gerade bei Drogenmissbrauch/Abhängigkeit/Gefährdung eine Suchtverlagerung auf andere psychotrope Substanzen mit untersucht, damit diese ausgeschlossen werden kann. Dementsprechend hat sich das Screening auf Opiate, Kokain, Methadon, Amphetamine, Benzodiazepine und Cannabis zu erstrecken. Bei entsprechender "Vorbelastung" zusätzlich noch auf Barbiturate, Buprenorphin, Tilidin und Tramadol, um auch hier einen akzeptablen Abstinenznachweis zu erbringen.
Wir kennen uns in diesem "Wirrwarr an Anforderungen" aus und werden Ihnen ein maßgeschneidertes Programm empfehlen!
Weiterhin erklären und besprechen wir mit Ihnen darüber hinaus, welche besonderen Fristen, z.B. im Rahmen der Abstinenznachweise, in Ihrem persönlichen Fall eingehalten werden müssen, oder angeraten sind, um Sie vor Nachteilen zu bewahren!
Letztendlich besteht die Möglichkeit, wenn Sie mit entsprechendem Engagement und Motivation an einer gezielten Aufarbeitung Ihrer persönlichen Auffallens Problematik mitarbeiten, dass u.U. eine Sperrfristverkürzung hinsichtlich der Neuerteilung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB durch das erkennende Gericht erfolgen kann, womit das Strafgericht Ihre aktive Mitarbeit und Ihren Veränderungswillen, wenn dieses nachvollziehbar für das Gericht dargelegt wird, honoriert kann!
Somit bieten wir Ihnen professionelle Beratung und Hilfestellung in allen Fragen Ihrer Fahreignungsproblematik, die in Form von Seminaren und Klienten orientierten Einzelgesprächen durchgeführt werden. Psychologisch/sozialpädagogisch ausgebildetes und geschultes Personal mit entsprechender Erfahrung in der Beratung auffällig gewordener Kraftfahrer (Zertifizierung), stellt die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen sicher und ist Garant für eine fordernde, sachgerechte und professionelle Betreuung.
Wir lassen Sie mit Ihrem Problem nicht allein, sondern arbeiten mit Ihnen individuell, um Ihnen eine motivierte und stabile Veränderung zu ermöglichen, die ihnen zur Erkenntnis verhilft, in Ihrem "Unglück" die Chance für eine gewinnbringende Veränderung zu sehen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken und uns beauftragen, Sie bei diesem wichtigen Unterfangen der Fahreignungsbegutachtung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterstützen und zu helfen!
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